EU leitet DSA-Untersuchung gegen Shein wegen kinderähnlicher Sexpuppen ein

Die Europäische Kommission hat eine formelle Untersuchung gegen den Online-Fast-Fashion-Händler Shein im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eingeleitet. Diese Untersuchung zielt speziell auf die Systeme und Prozesse von Shein zur Identifizierung und Entfernung illegaler Inhalte ab, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Verkauf von Produkten, die auf dem EU-Markt als illegal oder schädlich eingestuft werden könnten. Die Untersuchung unterstreicht die Rolle des DSA bei der Verantwortungsübernahme großer Online-Plattformen für die über ihre Dienste verfügbaren Inhalte und Produkte. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Einhaltung von Artikel 35 des DSA durch Shein, der Online-Plattformen dazu verpflichtet, Systeme zur Kennzeichnung, Bewertung und Bearbeitung illegaler Waren oder Dienstleistungen einzuführen. Während die genaue Art der "kindlichen Sexpuppen" nicht näher erläutert wurde, impliziert die Prüfung durch die Kommission Bedenken hinsichtlich der Inhaltsmoderationsfähigkeiten der Plattform und ihrer Einhaltung der EU-Produktsicherheits- und Ethikstandards. Dieser Schritt signalisiert einen proaktiveren Durchsetzungsansatz der EU im Hinblick auf E-Commerce-Plattformen, die innerhalb ihres digitalen Binnenmarktes tätig sind. Diese Untersuchung wird sich auf Shein auswirken, da sie potenziell zu erheblichen Strafen führen kann, falls Verstöße festgestellt werden, was die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in der EU beeinträchtigen würde. Breitere Auswirkungen sind die Schaffung eines Präzedenzfalls dafür, wie andere große Online-Marktplätze im Rahmen des DSA untersucht werden, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf sensibler oder illegaler Artikel. Sie unterstreicht auch das Engagement der EU für den Schutz der Verbraucher und die Aufrechterhaltung ihres Rechtsrahmens in der sich schnell entwickelnden Landschaft des digitalen Handels.
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