Anlasslose Massenüberwachung: EU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle

19. Februar 2026 um 10:05 UTC
netzpolitik.org
Original: DE
Anlasslose Massenüberwachung: EU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat starke Bedenken hinsichtlich der möglichen Verlängerung einer Ausnahmeregelung geäußert, die eine freiwillige Chat-Überwachung durch große Technologieunternehmen erlaubt. Diese Ausnahmeregelung, die ursprünglich als temporäre Maßnahme gedacht war, gestattet es Plattformen wie Meta, Google und Microsoft, Chat-Nachrichten auf Material zum sexuellen Kindesmissbrauch zu überprüfen. Der EDSB besteht darauf, dass erhebliche Schutzmaßnahmen gegen eine willkürliche Massenüberwachung implementiert werden müssen, bevor eine Verlängerung in Betracht gezogen wird, und hebt fortlaufende Probleme mit dem aktuellen Rahmen hervor. Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag sieht die Fortsetzung der Erlaubnis für Unternehmen vor, Überwachungstechnologien einzusetzen. Wojciech Wiewiórowski, der EDSB, setzt sich jedoch für rechtliche Einschränkungen ein, um eine allgemeine und willkürliche Überwachung zu verhindern. Sein Büro betont, dass diese Beschränkungen von den Tech-Giganten rigoros eingehalten werden müssen, und bezeichnet eine einfache Verlängerung ohne wirksame Aufsichtsmechanismen als "höchst problematisch" und potenziell als Verletzung von Grundrechten. Diese verpflichtenden Einschränkungen sind entscheidend, um Bedenken auszuräumen, dass eine weit verbreitete, automatisierte Chat-Überwachung eine Verletzung der Grundrechte darstellt. Der EDSB hat wiederholt Vorbehalte gegenüber der derzeitigen freiwilligen Chat-Kontrollregelung geäußert und damit die Haltung des Europäischen Datenschutzausschusses widergespiegelt. Die Kernforderung ist die Verhinderung einer "willkürlichen Überwachung" und die Gewährleistung einer robusten Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, um so die Privatsphäre der Nutzer und die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte zu schützen.

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Veröffentlichung: netzpolitik.org
Veröffentlicht: 19. Februar 2026 um 10:05 UTC
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